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Ummeldung eines Fahrzeugs (neuer Wohnsitz oder Betriebssitz in einem anderen Stadt- oder Landkreis)

EINLEITUNG

Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung in einen anderen Stadt- oder Landkreis ist ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen.

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen. Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

VORAUSSETZUNG

Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob sie das Fahrzeug zulässt oder nicht.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

ABLAUF

Sie müssen den Antrag auf Ummeldung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen (VB) wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn sie nicht darauf verzichtet.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Kraftfahrzeugzulassungsstellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung (LL) (HU und AU) und den Zulassungsbezirk versehen.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: zusätzlich
    • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (VB), aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen " Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen.

Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt " Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

FRIST

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

KOSTEN

  • 26,80 Euro ohne Halterwechsel (Normalfall)
  • 28,90 Euro mit Halterwechsel
  • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
    • 10,20 Euro beziehungsweise
    • 12,80 Euro bei Vorabreservierung
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

RECHTSGRUNDLAGE